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   BVerwG, 08.12.1964 - I B 208.64   

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BVerwG, 08.12.1964 - I B 208.64 (https://dejure.org/1964,388)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1964 - I B 208.64 (https://dejure.org/1964,388)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1964 - I B 208.64 (https://dejure.org/1964,388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35
    Außenbereichsvorhaben; Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft"; Abbruchanordnung und Übermaßverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1964 - I B 208.64
    Auch den Begriff des Dienens hat das Berufungsgericht gemäß der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Juni 1964, DVBl. 1964 S. 956 = RdL 1964 S. 278) angewendet.
  • BVerwG, 27.10.1964 - I B 35.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1964 - I B 208.64
    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die natürliche Eigenart der Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG mehr und anderes umfaßt als das - in ästhetischer Beziehung vorwiegend vom Natur- und Landschaftsschutzrecht geschützte - Landschaftsbild (Beschluß vom 27. Oktober 1964 - BVerwG I B 35.63 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - 10 N 24.13

    Beurteilungszeitpunkt für Beseitigungsanordnung; Untergang der Baugenehmigung für

    Eine Teilbeseitigung ist nur geboten, wenn sich die materielle Rechtswidrigkeit auf ohne weiteres abtrennbare Teile der baulichen Anlage beschränkt und sich deren alleinige Beseitigung daher anbietet oder gar aufdrängt, also kein baurechtswidriger Torso zurückgelassen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 -, BRS 15 Nr. 118).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von den Beschlüssen vom 8. Dezember 1964 - BVerwG 1 B 208.64 - und vom 29. September 1965 - BVerwG 4 B 214.65 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 17 a und 18) ab.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1994 - 1 L 144/93

    Abwägungsgebot; Planungsleitlinie; Bebauungsplan; Übermaßverbot; Teilbeseitigung

    Grundsätzlich ist es jedoch Sache des von einer Beseitigungsverfügung Betroffenen, vorzuschlagen, wie durch eine Teilbeseitigung baurechtmäßige Zustände wiederhergestellt werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08. Dezember 1964 - I B 208.64 -, BRS 15 Nr. 118).

    Eine Beschränkung auf eine Teilbeseitigung ist jedoch vorzunehmen, wenn von vornherein erkennbar ist und sich der Bauaufsichtsbehörde aufdrängen muß, daß bei einer Beseitigung bestimmte Anlageteile ohne weiteres ein "lebensfähiger", also mit der Rechtsordnung in materieller Beziehung in Einklang stehender Baukörper zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08. Dezember 1964, aaO; OVG Münster, Urt. v. 11. Juli 1977 - X A 2101/76 -, BRS 32 Nr. 88; Jäde, Bauaufsichtliche Maßnahmen, 1989, Rdnr. 22).

    Es ist nicht Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde, sich über die verschiedenartigen Lösungen im Rahmen des Beseitigungsverfahrens Gedanken zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08. Dezember 1964 - I B 208.64 -, BRS 15 Nr. 118).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2015 - 10 B 6.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung nach dem Recht der DDR; Unterbrechung der

    g) Da nach den in den Verwaltungsvorgängen (vgl. II Bl. 22 f. und III Bl. 8) enthaltenen Bauzeichnungen nicht davon auszugehen ist, dass ein dem materiellen Baurecht entsprechender Restbaukörper stehen bleiben kann, sofern die notwendigen Abstandsflächen von 3 m gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauO Bln (2005) eingehalten werden, ist die Abbruchanordnung auf das gesamte Gebäude zu erstrecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1964 - I B 208.64 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a).
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus

    (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG I B 208.64).

    Darüber hinaus muß in der Regel von dem betroffenen Bürger verlangt werden, daß er gegenüber der Beseitigungsverfügung einer Behörde einen ganz bestimmten Gegenvorschlag für die Abänderung des Bauwerkes unterbreitet (vgl. hierzu BVerwG I B 208.64, Beschluß vom 8. Dezember 1964).

  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 8 K 514/10

    Einhausung des Wirtschaftsgartens einer Gaststätte

    Denn eine Teilbeseitigung ist nur dann vorzunehmen, wenn von vornherein erkennbar ist und sich der Bauaufsichtsbehörde aufdrängen muss, dass bei einer Beseitigung bestimmter Teile der Anlage ohne weiteres ein "lebensfähiger", also mit der Rechtsordnung in materieller Beziehung in Einklang stehender Baukörper zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.12.1964 - I B 208.64 -, BRS 15 Nr. 118; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.07.1977 - X A 2101/76 -, BRS 32 Nr. 88; Beschluss vom 18.03.1997 - 10 A 853/93 -, BRS 59 Nr. 209; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.12.1994 - 1 L 144/93 - VG Meiningen, Urteil vom 20.07.1994 - 5 K 215/93.Me - VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 14.05.2003 - 1 E 79/03 - Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 105).

    Es ist, was auch aus dem nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - HSOG - hier anwendbaren § 5 Abs. 2 Satz 2 HSOG über das Austauschmittel folgt (vgl. dazu Hornmann, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung , Kommentar, 2. Aufl. 2008, § 5 Rn. 35), Sache des Adressaten der Beseitigungsverfügung, vorzuschlagen, wie durch eine Teilbeseitigung die Anlage in Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu bringen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.12.1964, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.07.1977, a.a.O.; Beschluss vom 18.03.1997, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.12.1994, a.a.O.; VG Meiningen, Urteil vom 20.07.1994, a.a.O.; VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 14.5.2003 - 1 E 79/03 - Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 105).

  • VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8.Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a S. 53)) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 (55), vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - (S. 3) und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - (S. 3)).
  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "öffentlichen

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2013 - 1 LB 2/12

    Umfang der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung; Erteilung der

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8.Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a S. 53)) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 (55), vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - (S. 3) und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - (S. 3)).
  • VG Berlin, 23.04.2010 - 13 A 112.07

    Wirksamkeit einer dem Rechtsvorgänger der Beigeladenen nach baurechtlichen

    Nur unter bestimmten Umständen kann sich ein uneingeschränktes Beseitigungsgebot als unverhältnismäßig darstellen, nämlich dann, wenn von vornherein erkennbar ist, dass ein für sich allein ohne weiteres lebensfähiger, dem materiellen Baurecht entsprechender Restbaukörper stehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1964 - I B 208.64 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a).
  • BVerwG, 09.04.1985 - 4 B 57.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestandsschutz für einen im

  • BVerwG, 27.07.1978 - 4 B 23.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.07.1978 - 4 B 16.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 218.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verhältnismäßigkeit einer

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